Ihre Experten für Migrationsrecht in Deutschland
Kompetente Betreuung für
Einbürgerung, Niederlassung,
Aufenthalt und Familiennachzug
Sirin Cetin
Rechtsanwältin
info@cetin-law.de
+49 30 30 806933
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Mission
Willkommen bei der Kanzlei Cetin – Ihrer Anwaltskanzlei zur effizienten Rechtsdurchsetzung
Dank unserer Schwerpunktsetzung auf klar umgrenzte Rechtsgebiete und der Anwendung eigens entwickelter Prozesse sind wir in der Lage, Rechtsansprüche besonders schnell durchzusetzen. Dabei behalten wir die Individualität jedes Einzelfalls stets im Blick.
Rechtsgebiete
Unsere Schwerpunkte
01
Einbürgerung
Wir unterstützen Sie auf dem Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft. Von der Prüfung der Voraussetzungen bis zur Beantragung und Abwicklung des gesamten Verfahrens stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite. Unser Ziel ist es, den Prozess der Einbürgerung für Sie transparent und reibungslos zu gestalten, damit Sie schnellst-möglich alle Rechte und Pflichten eines deutschen Staatsbürgers genießen können.
02
Niederlassungserlaubnis
Unsere Kanzlei begleitet Sie sicher und kompetent auf dem Weg zur Niederlassungs-erlaubnis, die Ihnen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland gewährt. Wir prüfen Ihre individuellen Voraussetzungen und unterstützen Sie bei der Antragstellung sowie bei allen behördlichen Angelegenheiten.
03
Familiennachzug
Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Familie nach Deutschland zu holen. Ob Ehepartner oder Kinder – wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Familiennachzugs und sorgen dafür, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Unsere Kanzlei steht Ihnen während des gesamten Verfahrens zur Seite, damit Ihre Familie schnellstmöglich vereint ist und in Deutschland zusammenleben kann.
Ablauf
01
Kontaktaufnahme
Vereinbaren Sie über unsere Website einen Termin, welches online oder in unseren Büroräumlichkeiten stattfinden kann
02
Übersendung von Unterlagen
Vor dem Erstgespräch benötigen wir Ihre Aufenthaltskarte, aktuelle Gehaltsnachweise und Ihren Reisepass.
03
Kostenloses Erstgespräch
Innerhalb des Erstgesprächs besprechen wir mit Ihnen den Verfahrensablauf und beantworten Ihr Fragen.
04
Antragstellung
Im Falle einer Beauftragung wird für Sie sofort ein Antrag bei der Behörde gestellt oder die anwaltliche Betreuung angezeigt.
05
Bearbeitung des Verfahrens
Die Ausländerbehörde hat laut Gesetz 12 Wochen Zeit zur Bearbeitung. In diesen 12 Wochen erinnern wir die Ausländerbehörde mehrmals an diese Frist, um eine schnellere Bearbeitung zu erreichen.
05
Erfolgreicher Abschluss
Nach der Bearbeitung Ihres Antrags durch die Behörde sind Sie deutscher Staatsbürger, haben eine gültige Niederlassungserlaubnis oder sind wieder mit Ihren Liebsten vereint.
Team
Lernen Sie unser Team kennen
Unser Team vereint Fachwissen und Vielfalt – wir sprechen viele Sprachen und verstehen die Herausforderungen, die Menschen mit Migrationshintergrund erleben. Mit Herz und Engagement setzen wir uns für Sie ein, um Ihre Anliegen bestmöglich zu vertreten.