Arbeiten in Deutschland

Beschleunigtes Fachkräfte Verfahren: Ihr schneller Weg nach Deutschland

Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren?

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist ein spezielles Verfahren, das 2019 im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Deutschland eingeführt wurde. Es zielt darauf ab, qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern schneller und effizienter nach Deutschland zu holen, um den Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften in verschiedenen Branchen zu decken.

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei Kanzlei Cetin

Vorteile des beschleunigten Fachkräfteverfahrens

Schritt-für-Schritt: Der Ablauf des beschleunigten Fachkräfte Verfahrens

1. Antragstellung durch den Arbeitgeber

Der deutsche Arbeitgeber reicht den Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde ein.

2. Prüfung der Unterlagen und Qualifikationen

Die Ausländerbehörde prüft die Vollständigkeit und Korrektheit der eingereichten Unterlagen.

3. Behördliche Koordination und Zusammenarbeit

Die Ausländerbehörde koordiniert den Prozess mit der Bundesagentur für Arbeit und den deutschen Auslandsvertretungen.

4. Erteilung der Vorabzustimmung

Nach erfolgreicher Prüfung und positiver Entscheidung erhält der Arbeitgeber eine Vorabzustimmung.

5. Visumantrag der ausländischen Fachkraft

Mit der Vorabzustimmung beantragt die Fachkraft bei der deutschen Auslandsvertretung in ihrem Heimatland das Visum.

6. Einreise und Arbeitsaufnahme in Deutschland

Nach Erteilung des Visums kann die Fachkraft nach Deutschland einreisen und ihre Arbeit aufnehmen.

Voraussetzungen für das erfolgreiche beschleunigte Fachkräfteverfahren

  • Arbeitsvertrag: Ein konkretes Arbeitsplatzangebot oder ein Arbeitsvertrag von einem deutschen Unternehmen muss vorliegen.
  • Qualifikationen: Die ausländische Fachkraft muss über eine anerkannte Qualifikation verfügen, die für den angestrebten Job erforderlich ist.
  • Einverständniserklärung des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber muss eine Einverständniserklärung abgeben und sich verpflichten, die Kosten des Verfahrens zu tragen.
  • Antragstellung: Der Arbeitgeber stellt den Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland.

Begleitung während des gesamten Verfahrens

Als erfahrene Migrationsanwältin unterstütze ich sowohl Unternehmen als auch Fachkräfte bei allen Schritten des beschleunigten Fachkräfteverfahrens. Mein Service umfasst:

Beratung zu den Voraussetzungen und dem Ablauf des Verfahrens

Unterstützung bei der Erstellung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen

Vertretung vor den zuständigen Behörden

Betreuung und Beratung während des gesamten Prozesses

Für wen ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren?

Fachkräfte mit Berufsausbildung

  • Fachkräfte mit akademischer Ausbildung 
  • Auszubildende 
  • Berusschülerinnen und Berufsschüler, wenn eine Berufsausbildung nachgewiesen wird 
  • Fachkräfte, die für Qualifizierungsmaßnahmen zur Berufsanerkennung einreisen
  • Sonstige qualifizierte Beschäftigte (z.B. IT-Fachkräfte ohne formale Qualifikation, aber mit berufspraktischen Erfahrungen oder Forscherinnen und Forscher 

Erforderliche Unterlagen

  • Eine Vollmacht der ausländischen Fachkraft für den Arbeitgeber: Sollte der Arbeitgeber durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin vertreten sein, kann eine Untervollmacht verlangt werden. 
  • Reisepass: Reisepass der ausländischen Fachkraft in Kopie
  • Nachweise: Nachweise über Berufsqualifikationen der Fachkraft
  • Eine tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeiten vom Ausbildungsende bis zur Antragstellung in deutscher Sprache
  • Ggf. Arbeitszeugnis
  • Eine Erklärung, dass bisher noch kein Antrag auf Anerkennung gestellt wurde

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