Arbeiten in Deutschland
Blaue Karte EU: Ihr Weg zum Arbeiten in Deutschland
Was ist die blaue Karte EU?
Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Nicht-EU-Bürger, der es diesen ermöglicht, in einem EU-Mitgliedstaat zu arbeiten und zu leben.
Sie wurde eingeführt, um hochqualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten den Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Voraussetzungen für die Blaue Karte EU
- Hochschulabschluss oder mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung
- Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsangebot mit einem Mindestgehalt, das dem Durchschnittsgehalt im betreffenden Mitgliedstaat entspricht oder höher ist
- Beruf, der einen Mangel an Fachkräften aufweist (je nach Mitgliedstaat unterschiedlich definiert)
Regelmäßige Updates und Änderungen
Bei uns erhalten Sie regelmäßige Updates zu neuen Gesetzesänderungen und deren Auswirkungen
Vorteile:
Die neue Blaue Karte
Änderungen ab November 2023, Neue Rechtslage: § 18g AufenthG
Erleichterung für IT-Experten
Gehaltschwelle
Möglichkeit Arbeitgeberwechsel
Erleichterung der Familienzusammenführung, insbesondere Mitnahme der Eltern
Der Beantragungsprozess für die Blaue Karte EU
01.
Antragstellung
Antrag bei der zuständigen Behörde im Aufenthaltsland
02.
Einreichung der Dokumente
Erforderliche Dokumente: Pass, Arbeitsvertrag, Qualifikationsnachweise, Krankenversicherungsnachweis
03.
Bearbeitungszeit & Gebühren
Bearbeitungszeit und Gebühren variieren je nach Mitgliedstaat
Rechte und Pflichten von Inhabern der Blauen Karte EU
- Aufenthalt für bis zu vier Jahre, Verlängerung möglich
- Familienangehörige haben ebenfalls Anspruch auf Aufenthalt und Arbeitsmöglichkeiten
- Möglichkeit zur freien Wahl des Arbeitsplatzes innerhalb des Aufenthaltslandes
- Verlängerung der Blauen Karte nach erfolgreicher Fortsetzung der Beschäftigung
- Daueraufenthalt nach fünf Jahren ununterbrochenem legalen Aufenthalt im EU-Mitgliedstaat Aufenthaltslandes
FAQ zur Blauen Karte EU
Das Mindestgehalt für die Beantragung einer Blauen Karte EU variiert je nach Mitgliedstaat. Generell muss das Gehalt entweder dem Durchschnittsgehalt im betreffenden Mitgliedstaat für vergleichbare Arbeitnehmer entsprechen oder höher sein. Es gibt keine einheitliche Regelung für alle EU-Länder, daher ist es wichtig, die spezifischen Anforderungen des Ziellandes zu prüfen.
Allgemeine Mindestgrenze seit Januar 2024: 45.300 Euro brutto (bisher: 58.400 Euro brutto)
Allgemeine Mindestgrenze für Mangelberufe und Berufsanfänger seit Januar 2024: 41.041,80 Euro
Ja, Inhaber einer Blauen Karte EU haben das Recht, ihre engsten Familienangehörigen (Ehepartner, minderjährige Kinder, Elternteile) mitzubringen. Diese Familienangehörigen erhalten ebenfalls einen Aufenthaltstitel und dürfen in vielen Fällen auch arbeiten.
Wenn der Arbeitsvertrag endet, hat der Inhaber einer Blauen Karte EU eine gewisse Zeit, um eine neue Arbeitsstelle zu finden. Die genaue Dauer der Jobsuche variiert je nach Mitgliedstaat, liegt jedoch oft zwischen drei und sechs Monaten. Während dieser Zeit bleibt der Aufenthaltstitel normalerweise gültig, um die Suche nach einer neuen Beschäftigung zu ermöglichen.
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