Arbeiten in Deutschland

Blaue Karte EU: Ihr Weg zum Arbeiten in Deutschland

Was ist die blaue Karte EU?

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Nicht-EU-Bürger, der es diesen ermöglicht, in einem EU-Mitgliedstaat zu arbeiten und zu leben.

Sie wurde eingeführt, um hochqualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten den Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Voraussetzungen für die Blaue Karte EU

- Hochschulabschluss oder mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung
- Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsangebot mit einem Mindestgehalt, das dem Durchschnittsgehalt im betreffenden Mitgliedstaat entspricht oder höher ist
- Beruf, der einen Mangel an Fachkräften aufweist (je nach Mitgliedstaat unterschiedlich definiert)

Regelmäßige Updates und Änderungen

Bei uns erhalten Sie regelmäßige Updates zu neuen Gesetzesänderungen und deren Auswirkungen

Vorteile:
1. Liegen die Voraussetzungen vor, besteht ein Rechtsanspruch auf die Erteilung der blauen Karte EU
 
2. Ehegatten haben auch ohne deutsche Sprachkenntnisse einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
 
3. Mobilität innerhalb der Europäischen Union
 
4. Schneller zur Niederlassungserlaubnis/Einbürgerung

Die neue Blaue Karte

Änderungen ab November 2023, Neue Rechtslage: § 18g AufenthG

Erleichterung für IT-Experten

Gehaltschwelle

Möglichkeit Arbeitgeberwechsel

Erleichterung der Familienzusammenführung, insbesondere Mitnahme der Eltern

Der Beantragungsprozess für die Blaue Karte EU

01.

Antragstellung

Antrag bei der zuständigen Behörde im Aufenthaltsland

02.

Einreichung der Dokumente

Erforderliche Dokumente: Pass, Arbeitsvertrag, Qualifikationsnachweise, Krankenversicherungsnachweis

03.

Bearbeitungszeit & Gebühren

Bearbeitungszeit und Gebühren variieren je nach Mitgliedstaat

Rechte und Pflichten von Inhabern der Blauen Karte EU

  • Aufenthalt für bis zu vier Jahre, Verlängerung möglich
  • Familienangehörige haben ebenfalls Anspruch auf Aufenthalt und Arbeitsmöglichkeiten
  • Möglichkeit zur freien Wahl des Arbeitsplatzes innerhalb des Aufenthaltslandes
  • Verlängerung der Blauen Karte nach erfolgreicher Fortsetzung der Beschäftigung
  • Daueraufenthalt nach fünf Jahren ununterbrochenem legalen Aufenthalt im EU-Mitgliedstaat Aufenthaltslandes

FAQ zur Blauen Karte EU

Das Mindestgehalt für die Beantragung einer Blauen Karte EU variiert je nach Mitgliedstaat. Generell muss das Gehalt entweder dem Durchschnittsgehalt im betreffenden Mitgliedstaat für vergleichbare Arbeitnehmer entsprechen oder höher sein. Es gibt keine einheitliche Regelung für alle EU-Länder, daher ist es wichtig, die spezifischen Anforderungen des Ziellandes zu prüfen.

Allgemeine Mindestgrenze seit Januar 2024: 45.300 Euro brutto (bisher: 58.400 Euro brutto)

Allgemeine Mindestgrenze für Mangelberufe und Berufsanfänger seit Januar 2024: 41.041,80 Euro

Ja, Inhaber einer Blauen Karte EU haben das Recht, ihre engsten Familienangehörigen (Ehepartner, minderjährige Kinder, Elternteile) mitzubringen. Diese Familienangehörigen erhalten ebenfalls einen Aufenthaltstitel und dürfen in vielen Fällen auch arbeiten.

Wenn der Arbeitsvertrag endet, hat der Inhaber einer Blauen Karte EU eine gewisse Zeit, um eine neue Arbeitsstelle zu finden. Die genaue Dauer der Jobsuche variiert je nach Mitgliedstaat, liegt jedoch oft zwischen drei und sechs Monaten. Während dieser Zeit bleibt der Aufenthaltstitel normalerweise gültig, um die Suche nach einer neuen Beschäftigung zu ermöglichen.

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