Einbürgerung
Doppelte Staatsbürgerschaft
Was ist die doppelte Staatsangehörigkeit?
Inanspruchnahme der Bürgerrechte beider Staaten und die Möglichkeit, in beiden Ländern Wahlrecht auszuüben.
Die doppelte Staatsbürgerschaft ermöglicht es einer Person, die Staatsangehörigkeit von zwei Ländern gleichzeitig zu besitzen.
Freiheit, in beiden Ländern zu leben und zu arbeiten
Die doppelte Staatsbürgerschaft ist ein komplexes Thema, das von vielen Faktoren abhängt, darunter die Herkunft des Antragstellers und die Gesetze der beteiligten Länder. In Deutschland besteht grundsätzlich der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit. Das bedeutet, dass der Bewerber in der Regel seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben muss, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten.
Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen, bei denen die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt ist. Bürger der Europäischen Union und der Schweiz können ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit beibehalten. Auch in Härtefällen, bei denen die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit unzumutbar wäre, oder bei Kindern aus binationalen Ehen, die durch Geburt die Staatsangehörigkeit beider Elternteile erwerben, ist die doppelte Staatsbürgerschaft möglich.
Die Antragstellung für die Einbürgerung mit doppelter Staatsbürgerschaft erfolgt bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde. Es sind Nachweise über die genannten Ausnahmeregelungen erforderlich. Nach Prüfung der Unterlagen und Erfüllung aller Voraussetzungen wird die Einbürgerungsurkunde ausgestellt.
Für wen gilt die doppelte Statsbürgerschaft?
Nach dem neuen Gesetz zur Staatsangehörigkeit kann seit dem 27. Juni 2024 nun jeder, der sich in Deutschland einbürgern lassen will, nach deutschem Recht seine bisherige Staatsangehörigkeit behalten.
Allerdings muss auch das Herkunftsland die doppelte Staatsbürgerschaft zulassen.
Insbesondere die Staatsangehörigkeit folgender Länder geht bei einer Einbürgerung in den deutschen Staatsverband verloren:
Alle anderen wie zb.: Türkei, Vietnam, USA, Vereinigten Königreich möglich.
Beantragung: Schritte im Verfahren
Schritte im Verfahren
Einreichung der Unterlagen
Die vollständig ausgefüllten Formulare und erforderlichen Dokumente müssen bei der Einbürgerungsbehörde eingereicht werden. Dazu gehören Nachweise über die bisherigen Staatsangehörigkeiten und gegebenenfalls über die Ausnahmeregelungen.
Prüfung durch die Behörde
Die Einbürgerungsbehörde prüft die Unterlagen und die Voraussetzungen für die doppelte Staatsbürgerschaft.
Prüfung durch die Behörde
Die Einbürgerungsbehörde prüft die Unterlagen und die Voraussetzungen für die doppelte Staatsbürgerschaft.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Doppelte Staatsbürgerschaft bedeutet, dass eine Person gleichzeitig die Staatsangehörigkeit von zwei verschiedenen Ländern besitzt.
Inhaber einer doppelten Staatsbürgerschaft genießen die Rechte und Privilegien beider Länder, wie das Wahlrecht, Zugang zu sozialen Dienstleistungen und die Möglichkeit, in beiden Ländern ohne Visum zu leben und zu arbeiten.
Die Voraussetzung ist, dass das Herkunftsland die doppelte erlaubt. Mit der Streichung des § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StAG wird der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit aufgegeben
Es können rechtliche und administrative Herausforderungen auftreten, wie die Pflicht zur Einhaltung der Gesetze beider Länder und mögliche steuerliche Verpflichtungen in beiden Staaten.
Ja, unter bestimmten Umständen kann die doppelte Staatsbürgerschaft verloren gehen, beispielsweise durch den freiwilligen Verzicht auf eine der Staatsbürgerschaften oder durch den Erwerb einer neuen Staatsbürgerschaft ohne erforderliche Genehmigungen.
Der Antrag auf doppelte Staatsbürgerschaft muss bei den zuständigen Behörden der jeweiligen Länder gestellt werden. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um die spezifischen Anforderungen und Verfahren zu verstehen.
In Deutschland müssen sich Kinder mit doppelter Staatsbürgerschaft nicht mehr entscheiden, welche Staatsbürgerschaft sie behalten möchten.
Fragen zur doppelten Staatsangehörigkeit?
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