Einbürgerung

Schnelle Einbürgerung: Deutscher Pass nach 3 oder 5 Jahren

Vorteile der Einbürgerung

Ermessenseinbürgerung nach 3 Jahren

Bei besonderen Integrationsleistungen, insbesondere besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen oder bürgerschaftliches Engagement.

Besonders gute berufliche Leistungen liegen insbesonfere bei Inhabern einer Niederlassungserlaubnis nach §18c AufentG und einer Aufenthaltserlaubnis nach §18b, 18d oder einer Blauen Karte EU nach §18d AufentG vor.

Einbürgerung nach 5 Jahren

Die Einbürgerung nach 5 Jahren bietet eine reguläre Möglichkeit, die deutsche Staatsbürgerschaft nach fünfjährigem rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland zu erlangen.

Einbürgerung nach 3 Jahren: Voraussetzungen

Die Einbürgerung nach 3 Jahren Aufenthalt in Deutschland ist eine besondere Regelung, die vor allem für Ehepartner von deutschen Staatsangehörigen gilt. Um diesen Weg zur Einbürgerung zu beschreiten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

1.

Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen

Der ausländische Partner muss seit mindestens zwei Jahren mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sein.

2.

Dauerhafter Aufenthalt

Ein ununterbrochener legaler Aufenthalt in Deutschland von mindestens drei Jahren ist erforderlich.
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3.

Sprachkenntnisse

Der Bewerber muss ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) nachweisen.

4.

Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen

Der ausländische Partner muss seit mindestens zwei Jahren mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sein.

5.

Dauerhafter Aufenthalt

Ein ununterbrochener legaler Aufenthalt in Deutschland von mindestens drei Jahren ist erforderlich.
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6.

Sprachkenntnisse

Der Bewerber muss ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) nachweisen.

Einbürgerung nach 3 Jahren: Prozess

1.

Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen

Der ausländische Partner muss seit mindestens zwei Jahren mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sein.

2.

Dauerhafter Aufenthalt

Ein ununterbrochener legaler Aufenthalt in Deutschland von mindestens drei Jahren ist erforderlich.
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3.

Sprachkenntnisse

Der Bewerber muss ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) nachweisen.

4.

Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen

Der ausländische Partner muss seit mindestens zwei Jahren mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sein.

5.

Dauerhafter Aufenthalt

Ein ununterbrochener legaler Aufenthalt in Deutschland von mindestens drei Jahren ist erforderlich.
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6.

Sprachkenntnisse

Der Bewerber muss ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) nachweisen.

Einbürgerung nach 5 Jahren: Voraussetzungen

Die Einbürgerung nach 5 Jahren Aufenthalt in Deutschland ist eine besondere Regelung, die vor allem für Ehepartner von deutschen Staatsangehörigen gilt. Um diesen Weg zur Einbürgerung zu beschreiten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

1.

Rechtmäßiger Aufenthaltsnachweis von 5 Jahren

2.

Eine unterschriebne Loyalitätserklärung

3.

Richtiger Aufenthaltstitel. Nicht mit jedem Aufenthaltstitel kann die Einbürgerung beantragen werden.

4.

Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhalts für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen.

5.

Keine Vorstrafen




6.

Sprachzertifikat B1 (Ausnahmen vorhanden), Einbürgerungstest (Ausnahmen vorhanden)

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