Niederlassungserlaubnis -
Das unbefristete Aufenthaltsrecht
Der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft bietet Ihnen zahlreiche Vorteile – von umfassenden Rechten als deutscher und EU-Bürger bis hin zu langfristiger Sicherheit und Reisefreiheit. Wir begleiten Sie kompetent durch den gesamten Einbürgerungsprozess, von der Antragstellung bis zur erfolgreichen Verleihung der Staatsbürgerschaft. Unser Team steht Ihnen dabei bei allen Fragen zur Seite und sorgt für einen reibungslosen Ablauf.
Die Vorteile der Niederlassungserlaubnis
Unbefristetes Aufenthaltsrecht
Mit der Niederlassungserlaubnis erhalten Inhaber ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland, das keiner regelmäßigen Verlängerung bedarf.
Uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt
Inhaber sind berechtigt, uneingeschränkt im gesamten Bundesgebiet zu arbeiten, sei es als Angestellter oder in selbstständiger Tätigkeit.
Erleichterter Familiennachzug
Familienangehörige von Inhabern der Niederlassungserlaubnis haben oft ein erleichtertes Recht auf eine Aufenthaltserlaubnis, was den Nachzug vereinfacht.
Reisefreiheit im Schengen-Raum
Sie können sich ohne Visum innerhalb des Schengen-Raums für bis zu 90 Tage pro Halbjahr frei bewegen.
Niederlassungserlaubnis - Arten
Allgemeine Niederlassungserlaubnis, § 9 AufenthG
Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte, § 19a AufenthG
Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen, § 18c Abs. 1 AufenthG
Niederlassungserlaubnis für Selbstständige, § 21 Abs. 4 AufenthG
Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige, § 28 AufenthG
Wissenswertes
Die deutsche Niederlassungserlaubnis gilt nur für Deutschland. Um in einem anderen EU-Land zu leben oder zu arbeiten, müssen Sie in der Regel ein separates Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis in diesem Land beantragen. Eine Ausnahme ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, die es ermöglicht, sich nach fünf Jahren Aufenthalt in einem anderen EU-Land niederzulassen. Diese Erlaubnis ist jedoch separat zu beantragen.
Ja, es gibt bestimmte Situationen, in denen die Niederlassungserlaubnis erlöschen kann, z. B. wenn Sie Deutschland für einen längeren Zeitraum verlassen (in der Regel länger als sechs Monate) oder wenn Sie schwerwiegende Straftaten begehen. Sie können jedoch vor einem geplanten längeren Auslandsaufenthalt bei der Ausländerbehörde eine Genehmigung beantragen, um Ihre Niederlassungserlaubnis zu behalten.
Voraussetzung für die Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG
Mindestens fünf Jahre Aufenthaltserlaubnis in Deutschland
Um die unbefristete Niederlassungserlaubnis zu beantragen, müssen Sie nachweisen, dass Sie seit mindestens fünf Jahren mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben.
Sicherung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II
Sie müssen nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern können, ohne auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein.
Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung für mindestens 60 Monate
In der Regel müssen Sie mindestens 60 Monate in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Ausreichende Deutschkenntnisse auf Niveau B1
Sie müssen ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen, die mindestens dem Niveau B1 entsprechen. Dies kann auch durch Schulzeugnisse oder Ausbildungsabschlüsse nachgewiesen werden.
Geeigneter Wohnraum
Der Wohnraum muss den Anforderungen für Sie und Ihre Familie entsprechen, was bedeutet, dass genügend Platz vorhanden sein muss und er den deutschen Standards genügt.
Keine Vorstrafen
Vorstrafen können die Beantragung der Staatsbürgerschaft negativ beeinflussen, weshalb ein Nachweis über ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis erforderlich ist.
Krankenversicherungsschutz
Sie müssen einen Nachweis über einen bestehenden Krankenversicherungsschutz vorlegen, der entweder gesetzlich oder privat sein kann, um sicherzustellen, dass Sie im Krankheitsfall abgesichert sind.