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Familiennachzug -

Angehörige zu sich holen

Der Familiennachzug ermöglicht es Familienmitgliedern, zu ihren in Deutschland lebenden Angehörigen zu ziehen. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der notwendigen Visa und Aufenthaltstitel, damit Ihre Familie wieder vereint sein kann. Von der Erstberatung bis zur Antragstellung begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess und sorgen dafür, dass alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
 

Familiennachzug

Ehegatten
 

Für den Ehegattennachzug gelten im Regelfall mehrere Voraussetzungen. Zunächst müssen beide Ehepartner das 18. Lebensjahr vollendet haben. Des Weiteren ist es erforderlich, dass die nachziehende Person sich im Alltag auf einfache Art und Weise auf Deutsch verständigen kann. In vielen Fällen, wie zum Beispiel beim Familiennachzug zu Fachkräften, ist es möglich, die Sprachkenntnisse auch nach der Einreise in Deutschland zu erwerben. Zudem muss genügend Wohnraum vorhanden sein, und der Lebensunterhalt für die Familie muss gesichert sein. Auch die nachziehende Person hat das Recht, eine Arbeit auszuüben. Es ist wichtig zu erwähnen, dass der Familiennachzug selbstverständlich auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften gilt.


Kinder unter 16 Jahre

Grundsätzlich haben minderjährige unverheiratete Kinder die Möglichkeit, zu ihren Eltern (oder dem sorgeberechtigten Elternteil) nach Deutschland nachzuziehen. Für Kinder unter 16 Jahren gelten dabei grundsätzlich keine zusätzlichen Anforderungen.

Kinder über 16 Jahre

 

Ab dem 16. Lebensjahr können Sie ohne weitere Voraussetzungen nach Deutschland einreisen, wenn dies im zeitlichen Zusammenhang mit der Einreise Ihrer Eltern erfolgt. In der Regel bedeutet dies, dass der Nachzug innerhalb von sechs Monaten stattfinden muss, in Ausnahmefällen (z.B. zum Abschluss eines Schuljahres) auch später.

Wenn die Einreise zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, können Sie dennoch ab dem 16. Lebensjahr nach Deutschland nachziehen, wenn Sie entweder Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 nachweisen oder wenn eine einfache Integration in die deutschen Lebensverhältnisse erwartet werden kann. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie eine deutschsprachige Schule im Ausland besucht haben oder in einem EU- oder EWR-Staat, einem privilegierten Drittstaat (Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland, Vereinigtes Königreich oder USA) oder in einem deutschsprachigen Haushalt aufgewachsen sind.


Eltern

Eltern und Schwiegereltern einer in Deutschland arbeitenden Fachkraft haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, in das Land zu ziehen.
 

Für andere Familienangehörige gilt, dass sie nur in außergewöhnlichen Härtefällen nach Deutschland einreisen dürfen. Solche Härtefälle können beispielsweise vorliegen, wenn die Trennung von der in Deutschland lebenden Person zu einer unzumutbaren Belastung führen würde, etwa aufgrund schwerwiegender gesundheitlicher oder sozialer Umstände. In diesen Fällen ist es wichtig, umfassende Nachweise zu erbringen, um die besondere Dringlichkeit und Notwendigkeit des Familiennachzugs zu belegen.

Wissenswertes

  • Zu den wichtigsten Unterlagen gehören in der Regel der gültige Reisepass, ein Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt der in Deutschland lebenden Person, Heiratsurkunden bei Ehepartnern sowie Geburtsurkunden für Kinder. Zusätzlich kann es je nach Einzelfall erforderlich sein, Nachweise über Sprachkenntnisse, Krankenversicherungen und Einkommensnachweise vorzulegen. Die genauen Anforderungen können je nach Behörde und Art des Nachzugs variieren, weshalb es ratsam ist, sich individuell beraten zu lassen.

  • Ehepartner, die nach Deutschland nachziehen möchten, müssen nachweisen, dass die Ehe tatsächlich besteht und dass sie grundlegende Sprachkenntnisse (in der Regel A1-Niveau) der deutschen Sprache haben. Ausnahmen können gemacht werden, wenn es sich um Ehepartner von hochqualifizierten Fachkräften, Selbstständigen oder Inhabern einer Blauen Karte EU handelt. Außerdem muss der in Deutschland lebende Partner über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um den Lebensunterhalt des nachziehenden Ehepartners zu sichern, ohne dass Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen werden müssen.

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