Familiennachzug

Familiennachzug zu Deutschen

§ 28 Abs. 1 S. 1 AufenthG begründet für die dort aufgeführten Familienmitglieder deutscher Staatsangehöriger einen Anspruch auf Familienzusammenführung.

Voraussetzungen

01.

Gewöhnlicher Aufenthalt des Deutschen im Bundesgebiet

02.

Lebensunterhaltssicherung nur in Ausnahmefällen

zb. Doppelstaatern (stark umstritten)

03.

Spracherfordernis Niveau A1 (Ausnahmen vorhanden)

Es werden nur ALTE-Sprachzertifikate (Goethe-Institut, ÖSD, telc, TestDaf, ELC) akzeptiert

04.

Vollendung des 18. Lebensjahres





Familiennachzug zu Ausländern

§ 29, 30 AufenthG

Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

2014

Vollendung des 18. Lebensjahres








2018

Spracherfordernis Niveau A1 (Ausnahmen vorhanden)

In vielen Fällen, zum Beispiel beim Familiennachzug zu Fachkräften, können Sprachkenntnisse auch nach der Einreise erworben werden. Es werden nur ALTE-Sprachzertifikate (Goethe-Institut, ÖSD, telc, TestDaf, ELC) akzeptiert.

Now

Richtiger Aufenthaltstitel des Ausländers








2014

Ausreichender Wohnraum


2018

Lebensunterhaltssicherung


Now

Ausreichender Krankenversicherungsschutz

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