Arbeiten in Deutschland

Gleichwertigkeitsbestand: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland

Was bedeutet Gleichwertigkeitsbestand?

Der Begriff „Gleichwertigkeitsbestand“ bezieht sich auf die rechtliche Anerkennung von ausländischen Bildungs- oder Berufsabschlüssen in einem anderen Land. Dies ist ein wichtiger Schritt für Einwanderer, die ihre Qualifikationen und Fähigkeiten auch im Zielland anerkennen lassen möchten.

Voraussetzungen für den Gleichwertigkeitsbestand

Um die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses oder einer beruflichen Qualifikation im Zielland zu erreichen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Einhaltung der Gesetze und Vorschriften

Einwanderer müssen die gesetzlichen Anforderungen des Ziellandes erfüllen, die den Gleichwertigkeitsbestand regeln.

Vorhandensein aller erforderlichen Unterlagen

Es müssen alle notwendigen Dokumente wie Zeugnisse, Nachweise über Berufserfahrung und ggf. Übersetzungen vorliegen.

Sprachanforderungen

In einigen Fällen können Sprachtests oder Sprachnachweise erforderlich sein, um die Kompetenz im Zielland nachzuweisen.

Vorteile des Gleichwertigkeitsbestands

Unsere Dienstleistungen zum Gleichwertigkeitsbestand

Beratung zu den rechtlichen Anforderungen

Wir informieren Sie über die spezifischen gesetzlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für den Gleichwertigkeitsbestand in Ihrem Fall.

Unterstützung bei der Antragsstellung

Wir helfen Ihnen bei der Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen und unterstützen Sie bei der Einreichung des Antrags.

Was wird im Anerkennungsverfahren geprüft?

Im Anerkennungsverfahren bewertet die zuständige Stelle, ob die ausländische Berufsqualifikation der deutschen Berufsqualifikation gleichwertig ist. Eine Gleichwertigkeit wird anerkannt, wenn keine signifikanten Unterschiede festgestellt werden.

Bei reglementierten Berufen werden zusätzlich weitere Kriterien geprüft, die für die Berufszulassung notwendig sind. Dazu zählen beispielsweise die persönliche Eignung und die Kenntnisse der deutschen Sprache.

Welche Ergebnisse kann das Anerkennungsverfahren haben?

Das Anerkennungsverfahren kann zu folgenden Ergebnissen führen:

Teilweise Anerkennung

Wenn bei der Prüfung wesentliche Unterschiede festgestellt werden, die trotz Berufserfahrung und sonstigen Kenntnissen und Fähigkeiten bestehen bleiben, hängt das weitere Vorgehen von der Art des Berufs ab:

Nicht reglementierte Berufe: Die Berufsqualifikation wird teilweise anerkannt, wenn einige Teile der Ausbildung gleichwertig sind und andere nicht. Die teilweise Anerkennung wird in einem Bescheid mitgeteilt, der die wesentlichen Unterschiede zum deutschen Referenzberuf beschreibt. Die Antragstellenden können in der Regel eine Anpassungsqualifizierung absolvieren, um diese Unterschiede auszugleichen und danach einen Folgeantrag auf vollständige Anerkennung stellen.

Reglementierte Berufe: Die zuständige Stelle legt eine Ausgleichsmaßnahme fest, um die wesentlichen Unterschiede auszugleichen. Dies kann ein Anpassungslehrgang, eine Eignungsprüfung oder eine Kenntnisprüfung sein. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Maßnahme wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation festgestellt und die weiteren Voraussetzungen für die Berufszulassung geprüft.

Anerkennung

Die ausländische Berufsqualifikation wird anerkannt, wenn sie der deutschen Berufsqualifikation gleichwertig ist. Mit dieser Anerkennung erhalten die Antragstellenden die gleichen beruflichen Rechte wie Personen mit einer deutschen Berufsqualifikation.

Keine Anerkennung

Die ausländische Berufsqualifikation wird nicht anerkannt, wenn wesentliche Unterschiede zum deutschen Referenzberuf bestehen und diese nicht ausgeglichen werden können.

Schritte

Wir begleiten Sie bei jedem Schritt.

1.

Beratung über Referenzberuf

2.

Antrag bei der zuständigen Stelle

3.

Erhalt des Bescheides

4.

Antrag auf Visum

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