Grundlagen des Maklerrechts

Maklerrecht: Kompetente Rechtsberatung für Makler und Kunden

Was ist das Maklerrecht?

Das Maklerrecht ist ein spezielles Rechtsgebiet, das die Rechte und Pflichten von Immobilienmaklern und deren Kunden regelt. Es ist ein wichtiger Bereich für alle, die in der Immobilienbranche tätig sind oder mit Maklern zusammenarbeiten. Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratung und Vertretung in allen Fragen des Maklerrechts. Hier sind einige wichtige Informationen, die Ihnen weiterhelfen können:

Rechtsgebiet von Kanzlei Cetin: Maklerrecht

Arten von Maklerverträgen

Ein Maklervertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Makler und seinem Kunden, in der der Makler verpflichtet wird, für den Kunden einen Käufer oder Mieter für eine Immobilie zu finden oder umgekehrt. Es gibt verschiedene Arten von Maklerverträgen:

Einfacher Maklervertrag

Der Kunde kann mehrere Makler beauftragen und auch selbst tätig werden.

Alleinauftrag

Der Makler erhält das exklusive Recht, die Immobilie zu vermitteln, aber der Kunde kann ebenfalls selbst tätig werden.

Qualifizierter Alleinauftrag

Der Makler hat das exklusive Recht zur Vermittlung, und der Kunde darf nicht selbst tätig werden.

Maklerprovision

Provisionsansprüche

‎ Verfolgung der Provisionsansprüche

Provisionsansprüche werden oft von den Vertragspartnern umgangen, um Maklerprovision zu umgehen. Durchsetzung der Ansprüche.

Rückforderung der Provisionsansprüche

Formmangel bei Verträgen:

Am 23.12.2020 ist die Reform des Maklerrechts in Kraft getreten. Die Reform enthält eine wichtige Formvorschrift, die von Maklern einzuhalten ist. Ist die erforderliche Textform nicht eingehalten, kann der Maklerkunde die gezahlte Provision zurückverlangen.

Maklerprovision: Rechtliche Aspekte und Ansprüche

Die Maklerprovision, auch Courtage genannt, ist die Vergütung, die der Makler für seine Dienste erhält. Die Höhe und die Fälligkeit der Provision werden im Maklervertrag festgelegt. Wichtig ist, dass die Provision nur bei erfolgreicher Vermittlung fällig wird, das heißt, wenn ein Vertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer zustande kommt.

Pflichten und Haftung des Maklers

  • Informationspflicht: Der Makler muss den Kunden über alle wesentlichen Aspekte der Immobilie und des Vertrags informieren.
  • Sorgfaltspflicht: Der Makler muss im Interesse des Kunden handeln und sorgfältig arbeiten.
  • Nachweispflicht: Der Makler muss nachweisen können, dass seine Tätigkeit zum Abschluss des Hauptvertrags geführt hat.

Rechte und Schutz des Kunden im Maklerrecht

  • Transparenz: Der Kunde hat Anspruch auf vollständige und ehrliche Informationen über die Immobilie und den Vermittlungsprozess.
  • Rechenschaftspflicht: Der Makler muss dem Kunden über seine Aktivitäten Rechenschaft ablegen und Nachweise über die Vermittlung vorlegen.
  • Schadensersatz: Bei Pflichtverletzungen des Maklers kann der Kunde unter bestimmten Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen.

Beratung von Maklerunternehmen

Der Makler und seine Tätigkeit sind ein wesentlicher Bestandteil vieler Immobilientransaktionen. Daher berate und unterstütze ich die Parteien, um einen rechtlich reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Unsere anwaltlichen Leistungen im Maklerrecht

Prüfung von Einzelfragen im Maklerrecht

Vertretung in Streitfragen zur Marklerprovision

Verfolgung der Provisionsansprüche des Maklers

Vertretung des Maklerkunden

Prüfung eines Widerrufsrechts des Maklerkunden (Maklervertrag, Reservierungsvereinbarung)

Deutschlandweite Betreuung in gerichtlichen Verfahren

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung im Maklerrecht

Unser erfahrenes Team steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre Anliegen persönlich und kompetent zu besprechen. Vereinbaren Sie noch heute einen kostenlosen Beratungstermin und lassen Sie uns gemeinsam den Weg zu Ihrer erfolgreichen Migration gestalten. Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen!

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