Chancenkarte: Arbeitsplatzsuche in Deutschland für Fachkräfte
- Emily Boybay
- 28. Nov. 2024
- 2 Min. Lesezeit
Die Chancenkarte ist seit dem 1. Juni 2024 eine neue Möglichkeit, nach Deutschland einzureisen und vor Ort nach einem Job zu suchen. Dieses Visum ist Teil des deutschen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und zielt darauf ab, den Fachkräftemangel zu mindern. Es ermöglicht eine flexible Einreise und unterstützt die Jobsuche durch weniger Bürokratie.

1. Was ist die Chancenkarte?
Die Chancenkarte ist ein Aufenthaltstitel nach § 20a Aufenthaltsgesetz, der Fachkräften erlaubt, bis zu einem Jahr in Deutschland zu bleiben, um eine Beschäftigung zu finden. Sie ist sowohl für Personen mit anerkannten Qualifikationen als auch für Bewerber mit ausreichender Punktzahl im
neuen Punktesystem zugänglich.
Vorteile:
Arbeiten während der Suche: Bis zu 20 Stunden pro Woche sind erlaubt.
Flexibilität: Probearbeiten ist bei unterschiedlichen Arbeitgebern möglich.
Weniger Bürokratie: Keine aufwendigen Anerkennungsverfahren vor der Einreise nötig.
2. Wie beantrage ich die Chancenkarte?
Die Chancenkarte wird bei der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland beantragt. Das Verfahren erfolgt entweder online oder persönlich.
Voraussetzungen:
Option 1
Anerkannte Qualifikation (deutscher Abschluss oder im Ausland erworbenes und anerkanntes Diplom).
Option 2
Gelten Sie nicht als Fachkraft, besteht die Möglichkeit durch Erreichen von mindestens sechs Punkten die Chancenkarte beantragen zu können. Hierfür gilt jedoch:
- Abgeschlossene Ausbildung oder Studium: Sie besitzen einen anerkannten Hochschul- oder Berufsabschluss aus Ihrem Heimatland. Falls erforderlich, können Sie eine offizielle Bewertung, beispielsweise durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), beantragen. Die Ausbildung muss mindestens zwei Jahre gedauert haben.
- Sprachkenntnisse: Sie verfügen entweder über Deutschkenntnisse auf A1-Niveau oder über Englischkenntnisse auf mindestens B2-Niveau.
Punkte im Überblick:
4 Punkte:
Ausländischer Berufsabschluss mit Teilanerkennung
3 Punkte:
5 Jahre Berufserfahrung
Gute Deutschkenntnisse auf B2-Niveau
2 Punkte:
2 Jahre Berufserfahrung
Deutschkenntnisse auf B1-Niveau
Unter 35 Jahre alt
1 Punkt:
Deutschkenntnisse auf A2-Niveau
Vorausgegangener Aufenthalt in Deutschland über mindestens 6 Monate in den letzten 5 Jahren
Alter zwischen 35 und 40 Jahren
Englischkenntnisse auf C1-Niveau
Qualifikation in einem Engpassberuf
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner erfüllt ebenfalls die Voraussetzungen für die Chancenkarte
Bei der Beantragung der Chancenkarte müssen Sie nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel für Ihren Lebensunterhalt verfügen. Dies kann durch ein Sperrkonto mit mindestens 1.027 Euro monatlichem Guthaben, eine Verpflichtungserklärung, bei der das Einkommen des Gastgebers oder Bürgen entscheidend ist, oder durch den Nachweis einer Nebenbeschäftigung erfolgen, wobei eine Nebentätigkeit von bis zu 20 Stunden pro Woche erlaubt ist.
3. Wie lange ist die Chancenkarte gültig?
Die Chancenkarte gilt in der Regel für ein Jahr. Eine Verlängerung ist möglich, wenn ein Arbeitsplatzangebot vorliegt und die Bundesagentur für Arbeit zustimmt. Andernfalls endet der Aufenthalt mit Ablauf der Karte.
4. Was passiert nach der Jobsuche?
Nach erfolgreicher Jobsuche beantragen Sie bei der Ausländerbehörde einen neuen Aufenthaltstitel, um in Deutschland dauerhaft zu arbeiten. Möglich ist auch ein Wechsel zu einem anderen Aufenthaltstitel wie der Blauen Karte EU.
Fazit:
Die Chancenkarte bietet eine unkomplizierte Möglichkeit für Fachkräfte, ihre berufliche Zukunft in Deutschland zu gestalten. Sie ist ein wichtiger Schritt zur Förderung von Zuwanderung und zur Entlastung des Fachkräftemangels.
Interessiert an weiteren Themen? Lesen Sie auch unsere Artikel über die Blaue Karte EU und die Voraussetzungen für eine Einbürgerung in Deutschland.