Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) regelt verschiedene Arten von Aufenthaltstiteln, darunter die Blaue Karte EU. Dieser Titel richtet sich insbesondere an qualifizierte Fachkräfte, die in Deutschland arbeiten möchten und bereits ein konkretes Jobangebot vorliegen haben. Auf dieser Seite finden Sie umfassende Informationen, die bei der Beantragung der Blauen Karte EU hilfreich sein werden und erfahren, was diesen Aufenthaltstitel so besonders macht.
Erläuterung
Gemäß § 18g AufenthG ist die Blaue Karte EU ein Aufenthaltstitel, der sich an internationale Akademiker aus Drittstaaten richtet, die ein Hochschulstudium abgeschlossen haben und in Deutschland tätig werden möchten. Voraussetzung ist die Anerkennung des ausländischen Studienabschlusses in Deutschland oder dessen Vergleichbarkeit mit einem deutschen Abschluss, was meist eine staatlich anerkannte Institution erfordert. Alternativ kann auch ein tertiärer Bildungsabschluss oder eine Anstellung in einem Engpassberuf den Zugang zur Blauen Karte ermöglichen. Weitere Details zu den Anforderungen finden Sie im folgenden Abschnitt.
Vorteile der Blauen Karte EU
Die Blaue Karte EU bietet zahlreiche Vorteile. Unter anderem gehören hierzu:
Reisefreiheiten: Nach einem Jahr können Sie sich innerhalb Europas frei bewegen und reisen. Wenn der Titel in einem anderen EU-Land erteilt wurde, dürfen Sie ohne Visum nach Deutschland einreisen.
Familiennachzug: Familienangehörige können unter erleichterten Bedingungen nachziehen.
Unbefristeter Aufenthalt: Nach einer bestimmten Zeit in einer qualifizierten Beschäftigung und mit entsprechenden Sprachkenntnissen erhalten Sie schneller eine Niederlassungserlaubnis. Bei A1-Niveau ist der Antrag nach 27 Monaten möglich, bei B1-Niveau bereits nach 21 Monaten.
Voraussetzungen für die Blaue Karte EU
Qualifikation
Der Erwerb der Blauen Karte EU hängt von verschiedenen Anforderungen ab, die über die fachliche Qualifikation hinausgehen. Neben Hochschulabsolventen können auch anderweitig qualifizierte Fachkräfte Anspruch auf diesen Aufenthaltstitel haben.
Die Voraussetzungen der Qualifikation für die Blaue Karte EU sind zusammengefasst:
ein in Deutschland anerkannter Hochschulabschluss oder ein deutscher Abschluss.
ein tertiärer Bildungsabschluss, der mindestens der ISCED-Stufe 6 entspricht, wie z.B. Meisterabschlüsse oder Fachhochschulabschlüsse.
eine Anstellung in einem Engpassberuf.
Jobangebot oder Arbeitsvertrag
Ein Arbeitsvertrag oder eine verbindliche Stellenzusage ist eine weitere Grundvoraussetzung für die Blaue Karte. Ein hochqualifizierter Abschluss allein reicht nicht aus. Sie müssen bei der Beantragung entsprechende Nachweise, wie den Arbeitsvertrag oder die Stellenzusage, zusammen mit Ihrem Hochschulabschlusszeugnis einreichen. Die Anstellung muss in Deutschland erfolgen, und der Arbeitgeber sollte eine Betriebsstätte im Land haben. Andernfalls ist eine Beantragung der Blauen Karte erschwert.
Blaue Karte EU und Arbeitgeberwechsel: Ist das möglich?
Ein Wechsel des Arbeitgebers ist in der Regel unproblematisch, wenn Sie im Besitz einer Blauen Karte EU sind. Allerdings sind Sie verpflichtet, diesen Wechsel innerhalb eines Jahres nach Erhalt des Aufenthaltstitels bei der zuständigen Ausländerbehörde zu melden. Diese wird dann prüfen, ob Sie weiterhin alle Anforderungen für die Blaue Karte EU erfüllen. Andernfalls besteht das Risiko, dass Ihnen der Aufenthaltstitel entzogen wird.
Vorzeitiges Ende eines Arbeitsverhältnisses
Falls Ihr Beschäftigungsverhältnis, das der Blauen Karte EU zugrunde liegt, vorzeitig endet, müssen Sie dies ebenfalls der Ausländerbehörde melden. Sie haben dafür zwei Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von der Änderung erfahren.
Mindestgehalt: Das müssen Sie verdienen
Um die Blaue Karte EU zu erhalten, müssen Sie ein Mindestgehalt von 45.300 Euro brutto pro Jahr nachweisen. Dies entspricht einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.775 Euro. Es gibt jedoch Ausnahmen: Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, gelten für Engpassberufe reduzierte Gehaltsanforderungen. Hier genügt ein Jahresgehalt von 41.041,80 Euro, was einem monatlichen Bruttogehalt von 3.420,15 Euro entspricht.
Für Berufseinsteiger, die ihren Hochschulabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss vor weniger als zwei Jahren erworben haben, gilt ebenfalls ein niedrigerer Mindestgehaltsanspruch.
Antragstellung für die Blaue Karte EU
Um die Blaue Karte EU zu beantragen, wenden Sie sich an die Ausländerbehörde Ihres Wohnorts in Deutschland. Stellen Sie sicher, dass Sie den Antrag vor Ablauf Ihres Visums einreichen. Die zuständige Behörde gibt Ihnen das Antragsformular, das jedoch meist auch online verfügbar ist.
Erforderliche Unterlagen sind unter anderem:
Antrag auf die Blaue Karte EU
Biometrisches Passfoto
Reisepass
Gültiges Visum für die Beschäftigung
Nachweis der Qualifikation
Arbeitsvertrag oder verbindliches Angebot
Berufsausübungserlaubnis (falls erforderlich)
Nachweis der Krankenversicherung
Mietvertrag
Bitte beachten Sie, dass die genauen Anforderungen je nach Ausländerbehörde variieren können.
Kosten
Für die Beantragung der Blauen Karte EU fallen nach § 45 AufenthV Gebühren von 100 Euro an. Bei Verlängerung des Aufenthaltstitels liegen die Kosten zwischen 93 Euro (für über drei Monate) und 96 Euro (für bis zu drei Monate).
Gültigkeit der Blauen Karte EU
Die Blaue Karte EU ist ein befristeter Aufenthaltstitel, der in der Regel für vier Jahre ausgestellt wird. Wenn der Arbeitsvertrag kürzer ist, wird die Karte um drei Monate über die Vertragsdauer hinaus verlängert. Voraussetzung ist ein Arbeitsvertrag oder verbindliches Stellenangebot für mindestens sechs Monate. Ein Wechsel des Arbeitsplatzes innerhalb der ersten zwölf Monate kann von der Ausländerbehörde für 30 Tage ausgesetzt oder abgelehnt werden. Eine Verlängerung des Titels ist möglich, sofern weiterhin alle Bedingungen erfüllt sind. Um Ihren Titel zu verlängern, kontaktieren Sie rechtzeitig Ihre Ausländerbehörde.
Was passiert nach der Blauen Karte EU?
Möglicherweise haben Sie einen Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis für einen unbefristeten Aufenthalt. Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Chancen auf einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu überprüfen.