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Die doppelte Staatsbürgerschaft – kompakt erklärt!

Die doppelte Staatsbürgerschaft ist ein Thema, das für viele Menschen mit Migrationshintergrund von großer Bedeutung ist. Sie ermöglicht es, in zwei Ländern gleichzeitig rechtlich verwurzelt zu sein – sei es aus familiären, beruflichen oder persönlichen Gründen. In diesem Artikel beleuchten wir, was die doppelte Staatsbürgerschaft bedeutet, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und welche Vorteile sie mit sich bringt.


Definition der doppelten Staatsbürgerschaft

Die doppelte Staatsbürgerschaft bezeichnet den Zustand, in dem eine Person gleichzeitig die Staatsangehörigkeit von zwei Ländern besitzt. Dies bedeutet, dass sie rechtlich an beide Staaten gebunden ist und die damit verbundenen Rechte und Pflichten in beiden Ländern wahrnimmt. Die doppelte Staatsbürgerschaft kann durch Geburt, Abstammung, Einbürgerung oder besondere rechtliche Regelungen entstehen. Sie bietet zahlreiche Vorteile, wie das uneingeschränkte Aufenthaltsrecht und Zugang zu sozialen Leistungen in beiden Ländern, kann aber auch Pflichten wie Steuern oder Wehrdienst in beiden Staaten mit sich bringen.

Mehrstaatigkeit seit Juni 2024 auch in Deutschland erlaubt

Bis Juni 2024 war es in Deutschland grundsätzlich erforderlich, die bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben, um die deutsche zu erhalten. Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes hat sich dies geändert: Mehrstaatigkeit ist nun erlaubt, sodass Sie die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben können, ohne Ihre ursprüngliche Staatszugehörigkeit ablegen zu müssen. Dieses neue Gesetz spiegelt die wachsende Anerkennung von globalen Lebensrealitäten wider.

Sind auch mehr als zwei Staatsbürgerschaften erlaubt?

Deutschland erlaubt seit Juni 2024 nicht nur die doppelte Staatsbürgerschaft, sondern die sog. Mehrstaatigkeit. Es ist also möglich, neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch mehr als eine weitere zu haben. Die anderen Länder müssen die Mehrstaatigkeit jedoch ebenfalls erlauben.

Kann eine ehemalige Staatsbürgerschaft zurückerlangt werden?

Wenn Sie für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft auf Ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit verzichten mussten, gibt es nun die Möglichkeit, diese wiederzuerlangen, ohne dabei die deutsche Staatsbürgerschaft zu verlieren. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Herkunftsland ebenfalls die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt. Wenden Sie sich an die zuständige Auslandsvertretung, um sich zu informieren und gegebenenfalls einen Antrag auf Wiedereinbürgerung zu stellen.

Vorteile einer doppelten Staatsbürgerschaft

  1. Reisefreiheit: Inhaber einer doppelten Staatsbürgerschaft genießen die Vorteile beider Pässe, wie visafreies Reisen oder bevorzugte Einreisebedingungen in verschiedenen Ländern.

  2. Uneingeschränktes Aufenthaltsrecht: Sie können in beiden Ländern leben, arbeiten und studieren, ohne zusätzliche Genehmigungen oder Einschränkungen.

  3. Soziale Absicherung: Doppelstaater haben Zugang zu den sozialen Leistungen, wie Gesundheitsversorgung oder Rentensystemen, in beiden Staaten.

  4. Berufliche Chancen: Eine doppelte Staatsbürgerschaft eröffnet bessere Karrieremöglichkeiten, da sie den Zugang zu arbeitsrechtlich geschützten Berufen in beiden Ländern ermöglicht.

  5. Starke Verbindung zu beiden Ländern: Sie können Ihre kulturellen, familiären und rechtlichen Bindungen zu beiden Heimatländern beibehalten.

  6. Erbschafts- und Eigentumsrechte: Doppelstaater profitieren in beiden Ländern von den jeweiligen rechtlichen Regelungen, beispielsweise bei Grundstückserwerb oder Erbschaften.

  7. Sicherheit: In Krisensituationen kann die doppelte Staatsbürgerschaft Ihnen die Möglichkeit bieten, in ein anderes Land auszuweichen.

Diese Vorteile machen die doppelte Staatsbürgerschaft für viele Menschen zu einer attraktiven Option.


In welchen Ländern, die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt ist:

Afrika

Ägypten, Algerien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Dschibuti, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea-Bissau, Kap Verde, Kenia, Kongo (Republik), Kongo (Demokratische Republik), Lesotho, Malawi, Mali, Marokko, Mauritius, Mosambik, Namibia, Niger, Nigeria, Ruanda, São Tomé und Príncipe, Seychellen, Sierra Leone, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Südsudan, Tschad, Tunesien, Uganda

Asien

Afghanistan, Armenien, Bahrain, Georgien, Irak, Israel, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Kasachstan, Kuwait, Libanon, Malaysia, Mongolei, Nepal, Oman, Palästina, Philippinen, Russland, Syrien, Tadschikistan, Taiwan, Thailand, Türkei, Turkmenistan, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam

Australien

Australien, Fidschi, Kiribati, Marshallinseln, Mikronesien, Nauru, Neuseeland, Palau, Samoa, Salomonen, Tonga, Tuvalu, Vanuatu

Europa

Albanien, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Irland, Italien, Kosovo, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Vatikanstadt, Zypern

Amerika

Antigua und Barbuda, Argentinien, Bahamas, Barbados, Belize, Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Grenada, Guatemala, Guyana, Haiti, Honduras, Jamaika, Kanada, Kolumbien, Mexiko, Panama, Peru, St. Kitts und Nevis, Saint Lucia, Saint Vincent und die Grenadinen, Uruguay, Venezuela, Vereinigte Staaten


Länder, die die doppelte Staatsbürgerschaft nicht erlauben:

Afrika

Äquatorialguinea, Äthiopien, Botswana (bis zum Alter von 21 Jahren erlaubt), Elfenbeinküste (nach Genehmigung kann eine ausländische Staatsangehörigkeit erworben werden, wobei die ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufgegeben werden muss), Eritrea, Eswatini, Guinea, Kamerun (bis zum Alter von 18 Jahren erlaubt), Kongo (Demokratische Republik) (bis zum Alter von 21 Jahren erlaubt), Liberia, Libyen, Madagaskar, Mauretanien, Senegal, Simbabwe (nur bei gegenteiliger Staatsbürgerschaft zulässig), Südafrika (für Bürger, die vor der Geburt eingebürgert wurden; die südafrikanische Staatsangehörigkeit ist betroffen, wenn eine fremde Staatsbürgerschaft erworben wird), Tansania (bis zum Alter von 18 Jahren erlaubt), Togo (bei Ausnahmen, wenn die ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufgegeben wird), Zentralafrikanische Republik (außer bei Ausnahmen, wenn eine ausländische Staatsangehörigkeit beantragt und genehmigt wurde)

Asien

Bangladesch, Bhutan, Brunei (bis zum Alter von 18 Jahren erlaubt), China, Indien, Indonesien, Iran, Japan (bis zum Alter von 22 Jahren erlaubt), Kasachstan, Katar, Kuwait, Laos, Malaysia (bis zum Alter von 22 Jahren erlaubt), Myanmar, Nepal, Nordkorea, Oman (nur im königlichen Dekret des Sultans erlaubt), Saudi-Arabien (auf Dekret des Premierministers erlaubt), Singapur, Südkorea (unter besonderen Umständen möglich), Usbekistan

Europa

Andorra, Aserbaidschan, Estland, Litauen, Monaco, Niederlande (die niederländische Regierung arbeitet bereits daran, die doppelte Staatsbürgerschaft zu erleichtern), Österreich (nur in Ausnahmefällen möglich, z. B. bei Geburt von zwei Staatsangehörigkeiten oder nach Genehmigung des Staates), San Marino (bis zum Alter von 18 Jahren zulässig), Slowakei, Ukraine

Amerika

Kuba, Suriname, Trinidad und Tobago (nur für Bürger durch Geburt oder Abstammung zulässig)


So können Sie die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten

Wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen, haben Sie die Möglichkeit, die doppelte Staatsbürgerschaft zu beantragen:

  1. Durch Geburt Kinder, die in Deutschland geboren werden, erhalten automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil seit mindestens fünf Jahren in Deutschland lebt und zum Zeitpunkt der Geburt eine Niederlassungserlaubnis besitzt.

  2. Durch Heirat Wenn Sie mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind, können Sie nach § 9 StAG einen Antrag auf Einbürgerung stellen, sofern Sie seit mindestens drei Jahren rechtmäßig in Deutschland leben und die Ehe seit mindestens zwei Jahren besteht.

  3. Durch Einbürgerung Dank der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die am 27. Juni 2024 in Kraft trat, ist es nun möglich, bei der Einbürgerung in Deutschland die bisherige Staatsangehörigkeit beizubehalten. Dadurch können Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.

Zusammenfassend bietet die doppelte Staatsbürgerschaft viele Vorteile, insbesondere in Bezug auf Reisefreiheit und Rechte in mehreren Ländern. Ab Juni 2024 wird es einfacher, die deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten und gleichzeitig die Herkunft zu wahren.

Bei Fragen oder Interesse an einer Einbürgerung stehen wir Ihnen als erfahrene Kanzlei im Migrationsrecht gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung.


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