Seit dem 27. Juni 2024 bietet das neue Staatsangehörigkeitsgesetz verschiedene Erleichterungen für Ausländer. Wer die deutsche Staatsbürgerschaft anstrebt, muss nun nur noch eine Voraufenthaltszeit von 5 bzw. 3 Jahren nachweisen und ist nicht mehr verpflichtet, seine bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben. Dennoch gibt es einige Herausforderungen, die auf dem Weg zum deutschen Staatsbürger zu bewältigen sind. Die Kanzlei Cetin steht Ihnen hierbei zur Seite.
1. Einbürgerung erfordert Geduld
Für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft ist Geduld gefragt, sowie ein vollständiger Einbürgerungsantrag. Obwohl das Staatsangehörigkeitsgesetz seit dem 27. Juni 2024 Verbesserungen mit sich bringt, bleibt die knappe personelle Ausstattung der Behörden eine Herausforderung – Wartezeiten von bis zu mehreren Jahren sind derzeit leider häufig zu erwarten. Durch die Beauftragung der Kanzlei Cetin verkürzt sich diese Wartezeit jedoch auf 6 bis 12 Monate.
Sollten Sie den Antrag bereits gestellt haben und warten bereits vergeblich auf die Bearbeitung, helfen wir Ihnen auch hinsichtlich dessen gerne. Wir versuchen hierbei zunächst außergerichtlich eine zeitnahe Bearbeitung Ihres Antrags zu erwirken. Sollte auch dies keine Wirkung zeigen, gehen wir mittels einer Untätigkeitsklage gegen die zuständige Behörde vor.
2. Auf die Berechnung des Lebensunterhalts achten
Bei der Frage, ob Sie Ihren eigenen Lebensunterhalt und den Ihrer Familie selbstständig bestreiten können, spielen ausreichende finanzielle Mittel eine entscheidende Rolle. Eine positive Entscheidung ist wahrscheinlicher, wenn Sie keine staatliche Unterstützung benötigen.
Um dies nachzuweisen, empfiehlt sich ein (unbefristeter) Arbeitsvertrag, auch wenn das Gesetz lediglich eine positive Prognose verlangt. Arbeitslose Antragsteller müssen ebenfalls nachweisen, dass sie in naher Zukunft für sich selbst sorgen können. Ob die Staatsangehörigkeitsbehörde von einem gesicherten Lebensunterhalt ausgeht, zeigt sich erst mit der Entscheidung über den Antrag. Daher ist es ratsam, sich im Vorfeld Unterstützung durch die Kanzlei Cetin zu suchen.
3. Berücksichtigen Sie die Kosten für den Einbürgerungsantrag
Für die Einbürgerung sollten folgende Gebühren beispielsweise für die Behörden eingeplant werden:
Der Einbürgerungsantrag kostet aktuell 255 Euro für jeden Erwachsenen.
Für jedes minderjährige Kind, das mit einbürgern möchte, fallen zusätzlich 51 Euro an.
Wird die Einbürgerung eines Minderjährigen ohne seine Eltern beantragt, beträgt die Gebühr ebenfalls 255 Euro.
Weitere Kosten können für das Sprachzertifikat, den Einbürgerungstest oder den
Identitätsnachweis anfallen.
Tipp: Wenn mehrere Kinder eingebürgert werden sollen oder Sie ein geringes Einkommen haben, sprechen Sie die Behörde auf Ratenzahlung oder Gebührenreduzierung an.
4. Was tun, wenn kein gültiger Nationalpass vorliegt?
Eine erfolgreiche Beantragung setzt gültige Ausweispapiere voraus, in der Regel einen Nationalpass des Herkunftslandes. In Ländern wie Afghanistan werden jedoch keine neuen Nationalpässe ausgestellt. Alternativ genügt ein beglaubigtes und ins Deutsche übersetztes Dokument, das Geburtsort und -datum bestätigt.
5. Wechsel des Wohnorts
Haben Sie Ihren Einbürgerungsantrag beispielsweise in Brandenburg gestellt und möchten während des Verfahrens nach Berlin ziehen? Das könnte problematisch sein, denn es ändert die Zuständigkeiten. Die notwendigen Unterlagen für die Einbürgerung können sich erheblich unterscheiden, da jede Behörde bis zu einem bestimmten Punkt selbst entscheiden kann, welche Dokumente es für die Überprüfung haben möchte. Das Einbürgerungsverfahren wird somit erheblich erschwert, wir helfen Ihnen jedoch gerne mit dieser Schwierigkeit die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten.
6. Prüfen Sie die berechnete Voraufenthaltszeit
Laut dem Staatsangehörigkeitsgesetz, § 10 StAG gilt: „Ein Ausländer, der seit fünf Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ist auf Antrag einzubürgern.“ Das bedeutet, dass Sie seit diesem Zeitpunkt Ihren Lebensmittelpunkt rechtmäßig in Deutschland haben müssen. Zeiten eines anerkannten Asylverfahrens werden angerechnet. Studienzeiten mit einem Studentenvisum werden ebenfalls angerechnet, hierbei gibt es jedoch Einschränkungen bei Beantragung einer Niederlassungserlaubnis. Kurzfristige Urlaubsreisen ins Ausland werden sowohl bei der Einbürgerung als auch bei der Niederlassungserlaubnis nicht abgezogen.
Tipp: Es ist wichtig, die Voraufenthaltszeit sorgfältig zu ermitteln und vom Antragsteller
nachzuvollziehen.
7. Sprachkenntnisse
Das Staatsangehörigkeitsgesetz verlangt für die Einbürgerung das Sprachniveau B1. Wer das Sprachniveau C1 oder höher besitzt, hat unter Umständen bereits die Möglichkeit einer vorzeitigen Einbürgerung nach drei Jahren. Diese Sprachkenntnisse können durch einen deutschen Schul- oder Studienabschluss oder einen Integrationskurs nachgewiesen werden.
Die Anforderungen sind etwas milder für Gastarbeiter, die bis zum 30. Juni 1974 in die BRD oder bis zum 13. Juni 1990 als Vertragsarbeiter in die DDR eingereist sind. Für sie genügt es, sich im Alltag auf Deutsch verständigen zu können, was ebenfalls nachgewiesen werden muss.
Ist ein geringer Integrationsbedarf nachweisbar oder ist man regelmäßig auf die Verwendung der deutschen Sprache angewiesen, kann von einem Sprachnachweis abgesehen werden.
8. Vorstrafen können die Einbürgerung erschweren
Wer sich in Deutschland einbürgern lassen möchte, sollte keine schweren Vorstrafen haben. Allerdings sind nicht alle Konflikte mit dem Gesetz ein Ausschlusskriterium.
Laut § 12a StAG bleiben unberücksichtigt:
Verurteilungen zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt und nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen wurden
Verurteilungen zu Geldstrafen von bis zu 90 Tagessätzen
Die Verhängung von Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln nach dem Jugendgerichtsgesetz
Bei geringfügigen Überschreitungen der genannten Grenzen hat die Behörde Ermessensspielraum. Verwaltungsgerichte sind jedoch ab Geldstrafen von 120 Tagessätzen meist skeptisch gegenüber einer Einbürgerung.
Wichtig: Bei der Prüfung des Einbürgerungsantrags können auch Vorstrafen berücksichtigt werden, die nicht im Führungszeugnis stehen.
9. Den Einbürgerungstest erfolgreich bestehen – und wann er nicht erforderlich ist
Für die Einbürgerung ist das Bestehen des Einbürgerungstests eine häufige Voraussetzung, da er grundlegendes Wissen über das deutsche Rechtssystem, die Kultur und die Geschichte abfragt. Der Test besteht aus 33 Multiple-Choice-Fragen, von denen mindestens 17 korrekt beantwortet werden müssen. Die Fragen decken Themen wie die demokratische Ordnung, Grundrechte sowie regionale Besonderheiten des jeweiligen Bundeslands ab.
Ausnahmen: Der Einbürgerungstest entfällt, wenn Sie beispielsweise bereits einen deutschen Schulabschluss besitzen oder ein Studium in Deutschland abgeschlossen haben. In bestimmten Härtefällen kann ebenfalls vom Einbürgerungstest abgesehen werden, dies muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.
Tipp: Für alle anderen bietet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Übungsmaterialien und Beispieltests an.
Die Einbürgerung kann ein komplexer Prozess mit vielen Anforderungen und Formalitäten sein. Die Kanzlei Cetin unterstützt Sie gerne dabei, Ihre individuelle Situation zu prüfen und Sie auf Ihrem Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft umfassend zu begleiten – damit Sie alle Schritte sicher und erfolgreich meistern.